Armutsfeste Ausbildungsförderung einführen
Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: BAföG als elternunabhängiger, rückzahlungsfreier Vollzuschuss, Grundbedarfsförderung mit 560 Euro (Existenzminimum), 120 Euro für ausbildungsbedingte Ausgaben, Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge in Höhe der Beitragskosten, Wohnpauschale von 370 Euro, Kinderbetreuungszuschlag, Dynamisierung entspr. Preis- und Einkommensentwicklung, Förderhöchstdauer gem. Lebens- und Ausbildungssituation, Förderung eines gesamten Studiums im Bologna-Hochschulraum bzw. von Teilzeit- und dualen Studiengängen, Angleichung der Förderkonditionen der Berufsausbildungsbeihilfe etc.