Armutsberichterstattung in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11004645)
Vorlage eines Berichts zur Armut in der Bundesrepublik Deutschland in Abständen von zwei Jahren durch die Bundesregierung, Erstellung der Berichte durch eine Kommission aus bis zu sieben Sachverständigen, Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Berichten