Armut durch Eingliederungshilfe
Eigenbeteiligung behinderter Menschen an Leistungen der Eingliederungshilfe aufgrund mangelnder Bedürftigkeit, Höhe der Familienzuschläge, Kosten für Heizung und Warmwasser als Teil des Freibetrags, Höhe der Grundfreibeträge nach Bundesländern, restriktive Verwaltungspraxis vieler Sozialhilfeträger bzgl. vorhandener Ermessensspielräume, Höhe des Vermögensfreibetrags, Benachteiligung gegenüber ALG-II-Bezug, Altersvorsorge, Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)