Arbeitszeiten der für den Sondereinsatz der Deutschen Post am 21. Juni 2015 angeworbenen Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Stunden haben nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Deutschen Post AG zusätzlich über ganzseitige Anzeigen (vgl. u. a. WELT am SONNTAG vom 14. Juni 2015) angeworbenen Personen für die angebotenen 100 Euro, die als Nettobetrag in Aussicht gestellt wurden, am Sonntag, dem 21. Juni 2015, gearbeitet, dies vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Erfassung der Arbeitszeit bei Mehrarbeit und der Überprüfbarkeit der Einhaltung des Mindestlohngesetzes, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, der die Sondereinsätze der Deutschen Post AG am Sonntag, mit denen der Konzern den Streik unterläuft, als ungesetzlich bezeichnete (vgl. Handelsblatt vom 22. Juni 2015)?