Arbeitszeitänderungen für Zivilbeschäftigte der Bundeswehr mit Blick auf die aktuellen Umstrukturierungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten für eine Erhöhung der Arbeitszeit sieht die Bundesregierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundeswehr, die vor Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes am 5. Dezember 2001 ihre Arbeitszeit unbefristet reduziert haben und bei denen eine Erhöhung der Arbeitszeit wie eine Neueinstellung gewertet wird, angesichts der angekündigten Personaleinsparungen bei den zivilen Bundeswehrbeschäftigten im Zuge der Bundeswehr-Strukturreform?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung bereit, dieser Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Aufstockung ihrer Arbeitszeit ohne Neueinstellung zu ermöglichen, und falls ja, bis wann soll für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine entsprechende Regelung erarbeitet werden?