Arbeitszeit bei der Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält die Bundesregierung trotz der Proteste der Polizeigewerkschaft und der Beschäftigten an ihren Plänen, die "Pausen unter Bereithaltung" bei der Bundespolizei ab dem Jahr 2014 nicht mehr als Dienstzeit anzurechnen, fest, und welche Gründe bzw. Erwägungen gibt es für diese geplante Änderung der Arbeitszeitverordnung?