Arbeitsschutzrechtliche Aspekte bei der Umwandlung von Angestelltenverhältnissen in Freelancer-Stellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass mit der Umwandlung von Angestelltenverhältnissen in Freelancer-Stellen, also arbeitnehmerähnliche bzw. scheinselbstständige Vertragsverhältnisse, wie zum Beispiel unlängst bei der Kölner Niederlassung von deliveroo geschehen (www.zeit.de/arbeit/2018-06/lieferdienste-deliveroo-foodora-arbeitsminister-betriebsrat-gruendung-vertraege), Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und ein angemessenes Lohnniveau umgangen werden? <br /> <br /> Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in selbstständige Vertragsverhältnisse als Freelancer zum Unterlaufen des Betriebsverfassungsgesetzes zu verhindert, und zwar unabhängig vom Ausgang von Feststellungsklagen zur Arbeitnehmereigenschaft?