Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen bei einem Wegfall der Sicherheitsbeauftragten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen kompensierenden Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden weiterhin zu gewährleisten und voranzubringen, wenn sie, wie mit ihrem "Bürokratierückbau-Konzept Arbeitsschutz" vom 5. November 2025 geplant, die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten für diese Betriebsgrößenklasse umsetzt, in der nach der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. knapp 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle stattfinden?