Arbeitsschutz für externe Beauftragte der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Meinung der Bundesregierung die externen Beauftragten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hinsichtlich des Arbeitsschutzes gegenüber den festangestellten Arbeitnehmern der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung benachteiligt, und falls ja, ist eine Aufwertung der Tätigkeit angedacht?<br />