Arbeitsrechtlicher Status der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass die DRK-Schwestern weiterhin nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussagen von Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (12. Mai 2017), dass der Katastrophenschutz in Deutschland problemlos aufrechtzuerhalten sei, wenn die DRK-Schwestern den vollen Arbeitnehmerstatus erhalten würden?