Arbeitsrechtlicher Schutz und den Qualifikationen entsprechende Bezahlung für Psychotherapeuten in Ausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an "Psychotherapeuten in Ausbildung" (PiA) einem arbeitsrechtlichen Schutz unterliegen sowie – ähnlich wie die Assistenzärztinnen und -ärzte – eine angemessene Vergütung im Rahmen der bereits vorliegenden Qualifikation einschließlich einer Sozialversicherungspflicht erhalten?