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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-290590

Arbeitsrechtliche Prüfung des BAS bzgl. einer Einschränkung selektivvertraglich ermöglichter psychotherapeutischer Videosprechstunden

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) in der aufsichtsrechtlichen Prüfung eines seit 2020 zwischen der BARMER Krankenkasse und der Schön Klinik (Anbieter stationärer und ambulanter Psychotherapie) bestehenden Vertrages nach § 140a SGB V, der dafür geeigneten Patienten (inzwischen rund 3.500) einen zeitnahen Zugang zu ambulanter Psychotherapie mittels Videosprechstunden eröffnet und damit Engpässe gerade in unterversorgten Gebieten erheblich abmildert, wonach das BAS als Aufsichtsbehörde eine Übertragung der Einschränkung bisher in der Pandemie bewährter Bestimmungen zur Videosprechstunde in der Regelversorgung auch auf den Selektivvertrag fordert, was nach meiner Meinung in der Konsequenz die weitere erfolgreiche Durchführung des Vertrages erheblich erschweren bis unmöglich machen würde, und stellt die von beiden Vertragsseiten so weit als möglich angepasste Vertragsgestaltung nach Auffassung der Bundesregierung eine hinreichende Begründung dar für eine vom BAS angedrohte sofortige Beendigung der besonderen Versorgung mit negativen Konsequenzen für die unmittelbar betroffenen Patienten und für diejenigen, denen ein schneller Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung nach meiner Überzeugung auf absehbare Zeit verwehrt würde?