Arbeitsrechtliche Folgen für Beschäftigte kritischer Infrastrukturen bei nicht fristgerechter Vorlage des Immunitätsnachweises
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung geprüft, welche arbeitsrechtlichen Folgen, insbesondere bezogen auf den Vergütungsanspruch, eine Freistellung und mögliche Kündigungen sich im Hinblick auf Personen ergeben, die bereits in einer betroffenen Einrichtung oder einem betroffenen Unternehmen nach § 20a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes tätig sind, wenn der erforderliche Nachweis nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?