Arbeitsrechtliche Einordnung von Volontariaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei einem Volontariat um ein Arbeitsverhältnis, für das nach § 22 Absatz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG in der Entwurfsfassung der Bundesregierung vom 1. April 2014) der Mindestlohn zu zahlen ist oder um ein Ausbildungsverhältnis, auf das § 22 Absatz 3 MiLoG Anwendung findet, und wie will die Bundesregierung etwaige Praxisprobleme bei der arbeitsrechtlichen Einordnung von Volontariaten verhindern?