Arbeitsrechtliche Einordnung von Honorarärztinnen und -ärzten in Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zur Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft bzw. zur arbeitsrechtlichen und rentenrechtlichen Einordnung von in Krankenhäusern tätigen Honorarärztinnen und -ärzten? <br /> <br /> Ist aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung nötig, um die arbeitsrechtliche Einordnung von in Krankenhäusern tätigen Honorarärztinnen und -ärzten zu erleichtern?