Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten (G-SIG: 16010383)
In den Jahren 1998 bis 2005 unter das sog. Vorrangprinzip ("Blüm-Arbeitsverbotserlass") fallende Zuwanderer (EU- und Drittstaaten), Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen in höher entlohnten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und Überwindung der Konzentration auf wenige Wirtschaftszweige, Ausweitung der für Unionsbürger geltenden Anerkennung von Abschlüssen, Erreichen der Zielvorgabe der EU-Richtlinien <p> </p>