Arbeitslosengeld I-Bezieher mit ergänzendem Erhalt von Arbeitslosengeld II in einer Mehr-Personen-Bedarfsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen sind Arbeitslosengeld I-Bezieherinnen und -Bezieher, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen und seit Januar 2017 vermittlerisch von den Arbeitsagenturen betreut werden, Teil einer Mehr-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und in welchem Umfang benötigen die Arbeitsagenturen und Jobcenter wegen des Zuständigkeitswechsels für die sogenannten Aufstockerinnen und Aufstocker zusätzliches Personal bzw. weniger Personal (bitte unter Berücksichtigung der Mehr-Personen-Bedarfsgemeinschaften in Vollzeitäquivalenten angeben)?