Arbeitsförderung von Asylsuchenden
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber: Förderungsberechtigungen nach SGB II/III, Mehraufwand der Bundesagentur für Arbeit (BA), Mitarbeiterschulung, Prüfung von Berufsabschlüssen, Sprachförderung, IQ-Förderprogramm, Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Integration, Zugang zum Arbeitsmarkt nach sechs Monaten, gleichrangiger Zugang für Geduldete, humanitärer Ausbildungsaufenthalt, Modellprojekt "Jeder Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern": Teilnehmer, Standorte, Ausweitung, Ausstattung, Verlängerung, Evaluierung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)