Arbeitsfähigkeit der unselbständigen "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" auch ohne ordentliche Bestellung des Stiftungsrates
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Bedeutet die Erklärung des Stellvertretenden Sprechers der Bundesregierung, Dr. Thomas Steg, auf der Pressekonferenz 21/2009 vom 18. Februar 2009 über die Besetzung des Stiftungsrates der unselbständigen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, dass die Stiftung ihre Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht aufnehmen kann?<br /> <br /> Ist es möglich, dass die unselbständige „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ auch ohne ordentliche Bestellung des Stiftungsrates durch die Bundesregierung arbeitsfähig wird?</span>