Arbeitserlaubnis für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer (G-SIG: 00001887)
Erteilung der Arbeitserlaubnis für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.1976 im Zuge der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind; Förderung der Integration dieser Jugendlichen in das Ausbildungs- und Berufsleben durch gezielte sprach- und berufsvorbereitende Maßnahmen