Arbeitsausfall im Emdener VW-Werk
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Arbeitsausfall im Emdener VW-Werk ausschließlich von außen auf den Betrieb eingewirkt hat, aber keine maßgeblich internen, produktionsorganisatorischen Faktoren für den Arbeitsausfall verantwortlich zeichneten, und vertritt die Bundesregierung ungeachtet von im Nachhinein möglicherweise ergehenden Gerichtsurteilen die Auffassung, dass die ausschließliche Bindung an einen einzigen Lieferanten (z. B. von Sitzbezügen) eine geeignete Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung eines wie auch immer verursachten Arbeitsausfalles im Vorhinein darstellt, die das Einstehen der Solidargemeinschaft der Beitragszahler rechtfertigt?