Arbeitsaufnahme des Vergleichs- und Schiedsgerichtshofs der OSZE
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bislang seine Tätigkeit nicht aufnehmen können (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/OSZE/Instrumente_node.html), und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Vergleichs-und Schiedsgerichtshof als Konfliktregulierungsmechanismus innerhalb des OSZEVertragsraums bei?