Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft EUStA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss, der für die operative Tätigkeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) erforderlich ist, bereits verabschiedet worden, und wenn nicht, kann nach Auffassung der Bundesregierung das offizielle Startdatum der Arbeitsaufnahme der EUStA am 1. Juni 2021 eingehalten werden?