Arbeitsassistenz für Arbeitnehmer mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage basieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und das Vorgehen einiger Integrationsämter, bei der Bewilligung einer Arbeitsassistenz Stundenumfang und entsprechende Kosten nicht nur am Bedarf der behinderten Beschäftigten, sondern auch am Arbeitgeberbrutto zu orientieren (vgl. www.integrationsaemter.de/files/11/Arbeitsassistenz.pdf., Nummer 2.8 so-wie www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel.-bremer-firmen-beschaeftigen-zu-wenig-behinderte-_arid,1627717.html), und welchen Handlungs- oder Klarstellungsbedarf sieht die Bundesregierung, um geringqualifizierten und hochqualifizierten Menschen mit Bedarf an Arbeitsassistenz gleiche Chancen im Beruf zu ermöglichen?