Arbeit der "Transparenzkommission" für Arzneimittel (G-SIG: 00002487)
Vereinbarkeit der Vergabe von Qualitätskennzeichen durch die Transparenzkommission mit der vom BMJFG erlassenen Geschäftsordnung, Delegierung von Aufgaben der Kommission, Konstanz der Beurteilungskriterien, Erstellung der Transparenzliste für Arzneimittel, Vereinbarkeit der Heranziehung von Sachverständigen mit § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz, wirtschaftliche Auswirkungen für Arzneimittelhersteller, Möglichkeiten der Korrektur von Bewertungen, Auswirkungen der Transparenzliste auf ärztliche Verschreibungsgewohnheiten