Anzuwendende Sicherheitsstandards bei Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Interpretiert die Bundesregierung den Koalitionsvertrag dahingehend, dass die geltenden deutschen und internationalen Sicherheitsstandards bei der Frage der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken anzuwenden sind, oder beabsichtigt die Bundesregierung strengere Kriterien als die derzeit geltenden zugrunde zu legen, auf deren Basis sämtliche deutschen Atomkraftwerke derzeit in Betrieb sind?