Anzeigepflicht beim Eichamt im Falle einer Installation von Messgeräten durch externe Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für den Fall, dass die Messgeräte für Warmwasser-, Kaltwasser-, Wärme- oder Kältezähler von einer externen Firma eingebaut, gewartet und abgelesen werden (Leasing), ist dann diese externe Firma oder der Wohnungseigentümer bzw. die beauftragte Hausverwaltung zur Anzeige beim Eichamt verpflichtet – und damit dafür verantwortlich?