Anzeigen von Betrieben zur beabsichtigten Kurzarbeit vor März 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Unternehmen haben vor den Änderungen der Regularien zum Bezug und zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes im Zuge der CoronaPandemie Kurzarbeitergeld für ihre Angestellten beantragt, und wird die Dauer dieser bereits vor der Corona-Pandemie bewilligten Kurzarbeit ausnahmslos auf durch die Corona-Pandemie bedingte Kurzarbeit derselben Unternehmen und ihrer Beschäftigten angerechnet?