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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-35708

Anzeige- und Meldepflicht des Primärkreislaufbefundes im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld im Juni 2010; Bewertung des Schadens und Austausch des Rohres

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei der Befundanzeige am Rohr im Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld um eine registrierpflichtige oder nicht registrierpflichtige Anzeige, und wie lang ist dieser Befund bzw. erstreckt er sich über den gesamten Umfang des Rohres?<br /> <br /> Ist das Ereignis im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vom Juni 2010 ein nach der Meldeverordnung meldepflichtiges Ereignis, oder wurde es erst durch die Beratung in der Reaktor-Sicherheitskommission meldepflichtig?<br /> <br /> Waren zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Weiterfahren der Anlage trotz bewertungspflichtigen Befunds (Juni 2010) der Schädigungsmechanismus und dessen Ursache bekannt?<br /> <br /> Aus welchem Anlass wurde der Austausch der befundbehafteten Volumenausgleichsleitung im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nicht erst im Frühjahr 2012, wie ursprünglich beabsichtigt, sondern bereits im März 2011 vorgenommen, und wer hat diesen veranlasst?