Anzahl versagter bzw. eigezogener Jagdscheine wegen Bezugs der Betroffenen zu rechtsextremistischen Straftaten oder Gruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen seit 2018 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Erteilung von Jagdscheinen versagt bzw. wurden bereits erteilte Jagdscheine eingezogen (§§ 17, 18 BJagdG), weil die erforderliche Zuverlässigkeit der Bewerber bzw. Inhaber nach § 5 WaffG insbesondere deshalb fehlte, weil die Betroffenen mit Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-rechts- oder Organisationen bzw. Gruppen der extremen Rechten oder Reichsbürger/Selbstverwalter in Verbindung standen oder erhalten die Behörden des Bundes aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in solchen Fällen keinerlei unmittelbare Information durch die zuständigen Landesbehörden?