Anzahl potentieller Betrugsfälle bei KfW-Hilfskrediten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an potentiellen Betrugsfällen bei den jeweiligen KfW-Hilfskrediten (u. a. KfW-Schnellkredit 2020; KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit, bitte jeweils absolut und relativ zur Gesamtzahl angeben), und welches konkrete Sicherheitskonzept (beispielsweise hinsichtlich folgender Aspekte: Existenz bzw. Identitätsprüfung, automatisierten Abgleich mit Insolvenz- oder Schuldnerregistern, Plausibilitätsprüfung bzw. Prüfung der Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldungen, von Einzelfallprüfungen, Tiefenprüfungen, Verarbeitung von öffentlich zugänglichen Dateien wie die EU-Sanktionsliste, Kooperation mit den Finanzämtern, den kontoführenden Banken sowie den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden) kommt jeweils zur Vermeidung von Betrugsfällen zur Anwendung?