Anzahl der vom Wahlrechtsausschluss betroffenen Menschen mit umfassender Betreuung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der vom Wahlrechtsausschluss des § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes betroffenen Menschen mit umfassender Betreuung vor, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention?