Anzahl der Steuerpflichtigen mit Anwendung des Härteausgleichs nach § 46 Abs. 3 EStG bei der Veranlagung zur Einkommensteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen Steuerpflichtigen kommt nach Schätzung der Bundesregierung bei der Veranlagung zur Einkommensteuer der Härteausgleich nach § 46 Absatz 3 EStG zur Anwendung, und stimmt die Bundesregierung zu, dass es bei einem Wegfall dieser Regelung für die betroffenen Personen zu einer steuerlichen Mehrbelastung kommen würde (bitte mit Begründung)?