Anzahl der Nutznießer bei Anrechnung von Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung bei der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele, über die von der Bundesregierung genannten 200 000 (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/629) zusätzlichen Personen würden anfänglich von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren, würden nicht nur, wie im Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeführt, die Jahre der Arbeitslosigkeit, sondern auch die der freiwilligen Beitragszahlungen mit angerechnet, und aus welchen Gründen wurde die so genannte Erstattungspflicht für Arbeitgeber im Jahr 2006 abgeschafft?