Anzahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Kreditinstituten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der letzten drei Jahre über die verschiedenen Arten von Kreditinstituten (u. a. Großbanken, Auslandsbanken mit Hauptsitz in der EU, Auslandsbanken mit Hauptsitz in Drittländern, Sparkassen, Landesbanken, Genossenschaftsbanken und weitere Kreditinstitute – mit Bitte um möglichst differenzierte Typisierung), und wie viele Sonderprüfungen nach § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) wurden in den letzten drei Jahren durchgeführt (bitte ebenfalls nach den Arten der Kreditinstitute aufschlüsseln)?