Anzahl der für eine flächendeckende Versorgung nach dem Mobilfunkstandard 5G notwendigen Sendeanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 19/7005) auf die Kleine Anfrage "Der neue Mobilfunkstandard 5G" (Bundestagsdrucksache 19/6282), wonach ihr keine Hochrechnungen über die Anzahl der Sendeanlagen, die für eine Versorgung von 98 Prozent der Haushalte erforderlich sind, vorlägen, nach dem Artikel im "Handelsblatt" vom 20. März 2019 (www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/frequenzauktion-5g-wird-zum-milliardenrisiko-fuer-die-konzerne/24119710.html), wonach der Bundesnetzagentur ein Gutachten vorlag, das Antworten unter anderem genau auf diese Frage enthielt?