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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-55326

Anzahl der Beschwerden gegen die Bundespolizei wegen "ethnic" oder "racial profiling" bei Personenkontrollen und Vereinbarkeit von § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes mit Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Beschwerden gegen die Bundespolizei aufgrund des Verdachts auf &quot;ethnic&quot; oder &quot;racial profiling&quot;, bei der das physische Erscheinungsbild wie die Hautfarbe einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Personenkontrollen herangezogen wird, hat die Bundesregierung bislang registriert, und in welcher Form geht sie diesen Beschwerden nach?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der zufolge § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, und ist sie der Ansicht, dass sämtliche Gesetzesbestimmungen, nach denen die Polizei ohne konkreten Anlass Personenkontrollen vornehmen kann, einer grund- und menschenrechtlichen Überprüfung unterzogen werden sollten?