Anzahl der beim BAMF anhängigen Verfahren bzgl. der Überstellungen in durch Ukraine-Flüchtlinge besonders belastete EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verfahren zur Klärung der Asylzuständigkeit im Rahmen des EU-Asylsystems (DublinVerfahren) sind derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig in Fällen, in denen eine Überstellung wegen der aktuellen Belastung der betroffenen Länder infolge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine nicht möglich ist (bitte nach den betroffenen Mitgliedstaaten und den fünf wichtigsten Herkunftsländern auflisten), und wie soll nach Auffassung der Bundesregierung verfahren werden, um zu verhindern, dass die Asylprüfung und gegebenenfalls Schutzanerkennung in diesen Fällen unnötig lange verzögert wird, weil nach meiner Einschätzung nicht damit zu rechnen ist, dass Überstellungen in diese Mitgliedstaaten in absehbarer Zeit möglich sein werden und sie im Rahmen einer solidarischen europäischen Verteilungsregelung auch aus politischen Gründen nicht durchgeführt werden sollten (bitte ausführen)?