Anzahl der beim 12. Sammelabschiebungsflug nach Afghanistan eingesetzten Bundespolizisten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass bei dem 12. Sammelabschiebungsflug nach Afghanistan am 24. April 2018 lediglich 40 Bundespolizisten die Abschiebung von 21 Personen, darunter zwei Gefährder und 15 Straftäter, begleitet haben (www.deutschlandfunk.de/flug-nach-afghanistan-ministerium-bestaetigt-abschiebung.1939.de.html?drn:news_ id=875761), angesichts der Tatsache, dass auf den vorangegangenen Abschiebungsflügen das Verhältnis von begleitenden Bundespolizisten und Rückgeführten mindestens 1:3 war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/632, zu den Fragen 13 (Zahl der Rückgeführten pro Sammelabschiebung) und 17 (Zahl der Bundespolizisten))?