Anzahl der aufgrund fehlender Reisedokumente geduldeten Asylbewerber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die im Dokument "ZUR – Lagebild Rückkehr Bund Seite 1, Stand: 31. Dezember 2017" (ZUR = Zentrum für Unterstützung bei der Rückkehr) genannte Personenzahl zum 31. Dezember 2016, die eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente besaßen, richtig, obwohl laut Bundestagsdrucksache 18/10575 diese Zahl nur drei Monate vorher noch bei 6 916 Personen lag und laut Bundestagsdrucksache 18/6860 diese Zahl zum 30. September 2015 noch bei 4 197 Personen lag, oder handelt es sich um einen Fehler in der Überschrift des Dokuments und sind eigentlich die Ausreisepflichtigen mit einem abgelehnten Asylantrag mit Duldung insgesamt gemeint?