Anzahl der Arbeitsstunden sowie der Beschäftigten für die Neuberechnung der Mütterrente bei der Deutschen Rentenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl der Arbeitsstunden sowie der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sein, die für die Neuberechnung der Mütterrente bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt wird, und in welchem Verhältnis stehen beide Größen zu den insgesamt im selben Zeitraum vorhandenen Arbeitsstunden- und Vollzeitäquivalentkapazitäten der Deutschen Rentenversicherung?