Anwesenheit von Vertretern der Sicherheitsbehörden bei einer Kundgebung am 8. April 2023 in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Waren bei der vom Verein Samidoun, einer Vorfeldorganisation der vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremen Palästinenserorganisation PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas), die vom Staat Israel und der EU als Terrororganisation eingestuft wird (www.jfda.de/samidoun), mitinitiierten Demonstration am Ostersamstag dem 8. April 2023 in Berlin (www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/demo-der-schande-in-berlin-israel-hasser-wuenschen-juden-den-tod-83501956.bild.html), die trotz israelfeindlicher, antisemitischer und gewaltverherrlichender Parolen der Teilnehmer und des diesbezüglichen Anfangsverdachts der Volksverhetzung nicht aufgelöst wurde (https://democ.de/artikel/tod-den-juden-tod-israelantisemitische-parolen-bei-palaestinenser-demo-in-berlin/) auch Bundespolizisten und Vertreter anderer Sicherheitsbehörden des Bundes dienstlich anwesend und prüft die Bundesregierung zur Unterbindung der Aktivitäten der PFLP und ihrer Proxy-Organisationen in Deutschland ein entsprechendes Betätigungsverbot?