Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich
Möglichkeiten und Perspektiven nach Neufassung, Fortsetzung und Weiterentwicklung von Hochschulpakt und Programmpauschale, Qualitätspakt Lehre sowie Professorinnenprogramm, Kooperationsausweitung zw. Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie für Erhalt, Ausbau und Modernisierung der Wissensinfrastrukturen, Verhandlungen mit den Ländern zur Weiterentwicklung gemeinsamer Wissenschaftsförderung, Beratung einzelner Themenfelder von Forschung, Lehre, Infrastruktur, Transfer und Querschnittsthemen in der Staatssekretärsarbeitsgruppe zur Prüfung des neuen Artikels 91b<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)