Anwendungsbereich eines Gesetzes gegen digitale Gewalt in Bezug auf volksverhetzende Inhalte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit Blick auf das von der Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt (www.bmj.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/DigitaleGewalt/Digitale_Gewalt_Artikel.html), wird der anstehende Gesetzentwurf im Rahmen des Anwendungsbereichs volksverhetzende Inhalte umfassen, und wenn nein, warum nicht?