Anwendungsbereich des Begriffs der "indigenen Völker" bei ethnisch Deutschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen, aufgrund welcher Annahmen und mangels Erfüllung welcher Tatbestandsmerkmale ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei ethnisch Deutschen um kein "Indigenes Volk" im Sinn der Definition handelt, die sich die Bundesregierung zu Eigen gemacht hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3554)?