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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-273229

Anwendungsbereich der Überbrückungshilfe II

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird bei der Überbrückungshilfe II nur die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 angewendet, und nicht wie bei den Überbrückungshilfen I, den November- und Dezemberhilfen auch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die De-minimis-Verordnung, was nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2021 zur Folge hätte, dass für Hilfen unter der Summe von 1 Mio. Euro kein Nachweis getätigt werden müsste, dass weniger als 70 Prozent und für Klein- und Kleinstunternehmen weniger als 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten erstattet werden (siehe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilf erecht/faq-liste-beihilferecht.html), und welche Regelungen sollen für die Überbrückungshilfen III gelten?