Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Schutzsuchenden zur Abgabe ihres Fingerabdrucks
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche konkreten Zwangsmaßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber Schutzsuchenden zur Abgabe ihres Fingerabdrucks entsprechend der Eurodac-Verordnung angewendet werden, und mit welcher Begründung sieht sie diese als menschenrechtlich zulässig an, obwohl eine Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU bisher keine entsprechenden Zwangsmaßnahmen vorsieht (siehe die Ergebnisse der Umfrage des European Migration Network im Auftrag der Europäischen Kommission)?</p>