Anwendung des Streitkräfteaufenthaltsabkommen mit Neuseeland und Singapur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Fällen (z. B. bei gemeinsamen Übungen) das Streitkräfteaufenthaltsabkommen mit den Nicht-NATO und Nicht-PfP-Staaten Neuseeland und Singapur bisher angewendet wurde, und wenn ja, wann (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066), und sofern bislang keine Fälle vorliegen, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, aus welchen Gründen die Abkommen mit den beiden vorgenannten Staaten in den Jahren 2008 und 2009 abgeschlossen wurden?