Anwendung des Steuerabkommens mit der Schweiz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz gemäß Artikel 31 sichergestellt, dass die schweizerische Zahlstelle überhaupt Kenntnis vom Tod einer betroffenen Person erhält, und welche Rechtsfolgen für die Anwendung des Abkommens ergeben sich nach Artikel 38 Absatz 2, wonach Änderungen des deutschen Steuerrechts an die Schweizer Behörden gemeldet werden hinsichtlich einer entsprechenden Anpassung des Schweizer Steuerabkommens?