Anwendung des Patentgesetzes in der ausschließlichen Wirtschaftszone
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen findet das Patentgesetz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone keine Anwendung (Urteil des LG Hamburg vom 26. April 2018, Az.: 327 O 479/16), und hält die Bundesregierung das völker- bzw. europarechtlich für zulässig und vertretbar?